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Grundsätzlich gibt es drei Methoden, um den Marktwert zu ermitteln
Diese wird in § 8 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV wie folgt konkretisiert:
„ Für die Bewertung werden angewendet "
➥ Vergleichswertverfahren (§ 15), einschließlich Verfahren zur Bodenwertermittlung (§ 16),
➥ Ertragswertverfahren (§§ 17-20),
➥ Sachwertverfahren (§§ 21-23)
Oder verwenden Sie mehrere dieser Methoden zur Immobilienbewertung.
Diese drei Verfahren sind in Deutschland durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert und werden in der ordentlichen Gerichtspraxis angewendet.
Neben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) zu beachten.
Grundsätzlich könnten die drei Methoden auch unabhängig für jeden Bewertungsfall angewendet werden und jeweils marktkonforme Ergebnisse liefern.
Bei bestimmten Immobilienarten ist es jedoch üblich und angemessen, bestimmte Immobilienarten zu bevorzugen. Dies insbesondere deshalb, weil die Methoden, die diesen Verfahren zugrunde liegen, bei der Ermittlung des Kaufpreises bestimmter Objekte auf dem Immobilienmarkt Vorrang haben.
So zum Beispiel der Wert des Grundstücks und der Wert des Wohneigentums. Es wird hauptsächlich das Vergleichswertverfahren angewendet.Der Wert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (z. B. Mehrfamilienhäusern) basiert hauptsächlich auf dem Ertragswertverfahren.In der Regel wird der Wert von selbstgenutzten Immobilien (z. B nach der Ist-Wert-Methode ermittelt ).
Neben den oben genannten Marktpraktiken basiert die Methodenwahl auch auf den verfügbaren Daten.
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